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ALLGEMEINE DEUTSCHE SPEDITEURBEDINGUNGEN (ADSp)
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Neufassung zum 1. Januar 2003
Präambel
Diese Bedingungen werden zur Anwendung ab dem 1. Januar 2003 empfohlen vom Bun-
desverband der Deutschen Industrie, Bundesverband des Deutschen Groß- und Außenhandels, Bundesverband Spedition und Logistik, Deutschen Industrie- und Handelskammertag,
Hauptverband des Deutschen Einzelhandels. Diese Empfehlung ist unverbindlich. Es bleibt
den Vertragsparteien unbenommen, vom Inhalt dieser Empfehlung abweichende Vereinbarungen zu treffen.
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1.
Interessenwahrungs- und Sorgfaltspflicht
2.
Anwendungsbereich
3.
Auftrag, Übermittlungsfehler, Inhalt, besondere Güterarten
4.
Verpackung, Gestellung von Ladehilfs- und Packmitteln, Verwiegung
und Untersuchung des Gutes
5.
Zollamtliche Abwicklung
6.
Verpackungs- und Kennzeichnungspflichten des Auftraggebers
7.
Kontrollpflichten des Spediteurs
8.
Quittung
9.
Weisungen
10.
Frachtüberweisung, Nachnahme
11. Fristen
12.
Hindernisse
13.
Ablieferung
14. Auskunfts-
und Herausgabepflicht des Spediteurs
15. Lagerung
16. Angebote
und Vergütung
17.
Aufwendungen des Spediteurs, Freistellungsanspruch
18.
Rechnungen, fremde Währungen
19.
Aufrechnung, Zurückbehaltung
20. Pfand- und
Zurückbehaltungsrecht
21.
Versicherung des Gutes
22. Haftung
des Spediteurs, Abtretung von Ersatzansprüchen
23.
Haftungsbegrenzungen
24.
Haftungsbegrenzungen bei verfügter Lagerung
25. Beweislast
26.
Außervertragliche Ansprüche
27.
Qualifiziertes Verschulden
28.
Schadenanzeige
29.
Haftungsversicherung des Spediteurs
30.
Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
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| *) Ziffer 29.3 Satz 2 ist nicht
Gegenstand der Empfehlung des Bundesverbands der Deutschen Industrie,
des Bundesverbands des Deutschen Groß- und Außenhandels und des
Hauptverbands des Deutschen Einzelhandels. |
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