VBGL – Vertragsbedingungen für den Güterkraftverkehrs-,
Speditions- und Logistikunternehmer

§ 37 Verpackung, Verwiegung und Untersuchung des Gutes als Sonderleistungen

(1) Der dem Spediteur erteilte Auftrag umfasst mangels Vereinbarung nicht

  1. die Verpackung des Gutes,
  2. die Verwiegung, Untersuchung, Maßnahmen zur Erhaltung oder

Besserung des Gutes und seiner Verpackung, es sei denn, dies ist geschäftsüblich. Die Bestimmung in § 3 Abs. 4 für das Frachtgeschäft bleibt unberührt.

(2) Die Tätigkeiten nach Absatz 1 sind gesondert zu vergüten.